Cozero T&C
Zuletzt aktualisiert am: 09.08.2024
For Data Processing Agreement (AVV), see https://cozero.io/de/dpa
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Umfang
1.1 Die Cozero GmbH, Zionskirchstraße 73a, 10119 Berlin (nachfolgend "Cozero" genannt) betreibt eine Business-to-Business Software-as-a-Service Plattform, die es Kunden ermöglicht, Emissionsdaten zu sammeln, auszuwerten und zu verwalten, um ihren Carbon Footprint und ihre Nachhaltigkeitskommunikation zu optimieren.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "Nutzungsbedingungen" genannt) gelten für alle Verträge, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen Cozero und seinen Kunden im Zusammenhang mit den von Cozero angebotenen Software-as-a-Service-Lösungen geschlossen werden.
1.3 Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur insoweit Bestandteil des Vertrags, als Cozero ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn Cozero in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos mit der Leistungserbringung beginnt.
1.4 Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Einzelvertrags und diesen Nutzungsbedingungen sind die Bestimmungen des Einzelvertrags maßgebend.
2. Definitionen
Die in diesen Nutzungsbedingungen verwendeten großgeschriebenen Begriffe haben die folgenden Bedeutungen:
2.1 "Zusätzliche Dienstleistungen" sind alle zusätzlichen Dienstleistungen (wie z. B. Beratungsdienst-leistungen), die von Cozero im Rahmen des Einzelvertrags zu erbringen sind.
2.2 "Berechtigte Nutzer" ist jeder Nutzer, der vom Kunden autorisiert ist, auf die SaaS-Dienste zuzugreifen und diese im Rahmen des Einzelvertrags zu nutzen.
2.3 "Beta-Version" bezeichnet eine Funktion der SaaS-Dienste und/oder Zusatzdienste, die ausdrücklich als Vorabversion, Test- oder Beta-Version gekennzeichnet ist. Beta-Versionen werden nur zu Testzwecken zur Verfügung gestellt und erfüllen möglicherweise nicht die vereinbarten oder erwarteten Qualitätsniveaus, da sie z.B. Fehler enthalten können, die zu System- oder anderen Fehlern und Datenverlusten führen können.
2.4 "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen, die einer Partei von der anderen Partei schriftlich, elektronisch oder mündlich, digital oder in sonstiger Form offenbart werden, soweit sie (a) die nach § 2 Abs. 1 GeschGehG geschützten Betriebsgeheimnisse betreffen und/oder (b) die geschäftlichen Interessen der jeweiligen Partei oder mit ihr verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 GeschGehG betreffen. 2 Abs. 1 GeschGehG geschützte Geschäftsgeheimnisse betreffen und/oder (b) sich auf die geschäftlichen Interessen und Angelegenheiten der jeweiligen Partei oder mit ihr verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 AktG beziehen und ausdrücklich als "vertraulich" gekennzeichnet sind oder aufgrund der Art der Informationen oder der Umstände ihrer Offenlegung als vertraulich anzusehen sind. Zu den vertraulichen Informationen gehören unter anderem Informationen über Technologien, Erfindungen, Software und/oder Hardware, neue Produkte, geistiges Eigentum, Know-how, Marketingpläne, finanzielle Situationen, Geschäftsstrategien, Geschäftsbeziehungen, Geschäftspläne, Geschäftskalkulationen, Preispolitik oder Personalangelegenheiten einer der Parteien. Zu den vertraulichen Informationen gehört auch der Inhalt des zwischen dem Kunden und Cozero geschlossenen Einzelvertrags.
2.5 "Beratungsleistungen" sind individuell vereinbarte Beratungsleistungen, die Cozero auf der Grundlage eines Einzelvertrages für den Kunden erbringt.
2.6 "Vertrag" ist der Einzelvertrag einschließlich dieser Nutzungsbedingungen.
2.7 "Vertragliche Leistungen" sind die SaaS-Dienste und/oder Zusatzdienste, die gemäß dem Einzelvertrag zu erbringen sind.
2.8 "Kunde" ist der im Einzelvertrag genannte Vertragspartner von Cozero. Verbraucher können keine Kunden im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sein.
2.9 "Kundendaten" bezeichnet alle Profilinformationen und -daten sowie andere Inhalte und Informationen, die der Kunde Cozero in Verbindung mit der Nutzung der SaaS-Dienste zur Verfügung stellt. Zu den Kundendaten gehören auch Emissionsdaten.
2.10 "Emissionsdaten" bezeichnet alle vom Kunden bereitgestellten nicht personenbezogenen Informationen und Daten, die als Grundlage für die Berechnung und/oder Analyse des Emissions-Fußabdrucks eines Kunden dienen, einschließlich der Informationen, die der Kunde von Lieferanten und eigenen Kunden erhebt und/oder mit Hilfe der SaaS-Dienste verarbeitet.
2.11 "Feedback" bedeutet Meinungen, Kommentare oder Vorschläge des Kunden bezüglich einer möglichen Entwicklung, Änderung, Korrektur, Verbesserung oder Erweiterung der Software, Produkte und/oder Dienstleistungen von Cozero.
2.12 Unter "höherer Gewalt" sind Ereignisse oder Umstände zu verstehen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses trotz angemessener Sorgfalt nicht vorhersehbar waren, die außerhalb des Einflussbereichs von Cozero liegen und die durch zumutbare Maßnahmen von Cozero nicht hätten vermieden oder überwunden werden können. Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich a) Krieg und andere militärische Konflikte, Terroranschläge, Bürgerkrieg, Unruhen, Aufstände; b) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargos; c) Explosionen und Brände, die nicht von Cozero verursacht wurden; d) Überschwemmungen, Erdbeben, Taifune und andere Naturkatastrophen oder extreme Naturereignisse; e) Epidemien/Pandemien und Krankheiten; f) nicht von Cozero verursachte Arbeitsunruhen, wie z. B. Arbeitskämpfe; g) Handlungen, Unterlassungen oder Maßnahmen einer Regierung oder behördliche Anordnungen; h) nicht von Cozero verursachte Störungen oder Ausfälle von Betriebseinrichtungen (oder Teilen davon), die für die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind.
2.13 "DSGVO" bezeichnet die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
2.14 "Einzelvertrag" bezeichnet den zwischen dem Kunden und Cozero geschlossenen Vertrag über die Bereitstellung von SaaS-Diensten und/oder Beratungsdiensten. Ein Einzelvertrag ist auch ein Vertrag, der ausschließlich online über die Website abgeschlossen wird. In diesen Fällen kommt der Einzelvertrag mit der Auftragsbestätigung von Cozero zustande.
2.15 "Output" bezeichnet jede Ausgabe oder jedes Ergebnis, das von den SaaS-Diensten erzeugt wird.
2.16 "Personenbezogene Daten" sind personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO.
2.17 "SaaS-Dienste" bezeichnet die SaaS-basierten Dienste, die von Cozero mittels einer Software-as-a-Service-Lösung bereitgestellt werden, einschließlich der Kundeninformations- und Speicherdienste. Eine Beschreibung der SaaS-Dienste ist unter https://wiki.cozero.io/ verfügbar.
2.18 "Supportleistungen" sind technische Supportleistungen, bei denen Cozero Fehler oder Störungen bearbeitet, die im SaaS-Service auftreten und Cozero gemeldet wurden. Ein Fehler liegt insbesondere dann vor, wenn der SaaS-Service die im Einzelvertrag oder in der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen nicht erfüllt. Ein Fehler liegt nicht vor, wenn die vorgenannten Störungen durch unsachgemäße Handhabung des SaaS-Dienstes und/oder durch Pflichtverletzungen des Kunden entstehen.
2.19 "Website" bezeichnet die von Cozero betriebene Website, die unter folgender Adresse zu finden ist: https://cozero.io/.
3. Gegenstand des Vertrages, Vertragsabschluss, Änderungen der Bedingungen
3.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der im Einzelvertrag vereinbarten SaaS-Dienste sowie die Erbringung von Zusatzleistungen, soweit diese im Einzelvertrag vereinbart sind.
3.2 Cozero behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Cozero wird den Kunden über Änderungen und Ergänzungen informieren, indem sie dem Kunden den Inhalt der geänderten oder ergänzten Bestimmungen in Textform (z.B. per E-Mail oder durch Benachrichtigung beim Einloggen in die SaaS-Dienste) vorab und mit angemessener Frist mitteilt. Die Änderungen/Ergänzungen gelten als vom Kunden angenommen, wenn der Kunde den Änderungen/Ergänzungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen mit Auswirkungen auf Haftung, Gewährleistung, Vertraulichkeit, anwendbares Recht und Gerichtsstand bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Kunden. Widerspricht der Kunde den geänderten Nutzungsbedingungen oder nimmt er sie nicht an, so gilt der Vertrag unverändert zu den bisherigen Bedingungen fort.
4. Umfang der Dienstleistung, Recht auf Änderung
4.1 Cozero stellt dem Kunden die vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste zur vorübergehenden Nutzung über einen Online-Fernzugriff zur Verfügung. Zu diesem Zweck betreibt Cozero die SaaS-Dienste und speichert die Kundendaten auf einem Server, auf den der Kunde über eine Internetverbindung zugreifen kann.
4.2 Der konkrete Leistungs- und Funktionsumfang der SaaS-Dienste sowie der Umfang der sonstigen vertraglichen Leistungen wird im Einzelvertrag festgelegt. Eine Beschreibung der SaaS-Dienste ist unter https://wiki.cozero.io/ abrufbar.
4.3 Dieser Vertrag umfasst weder den Anschluss des Kunden an das Internet und die Aufrechterhaltung des Netzanschlusses noch die Beschaffung und Bereitstellung der hierfür erforderlichen Hardware durch den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den SaaS-Diensten auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu schaffen und zu erhalten.
4.4 Die SaaS-Dienste können ohne zusätzliche Unterstützung durch Cozero genutzt werden. Möchte der Kunde unterstützende Onboarding-Services oder andere Services im Zusammenhang mit der Konfiguration, Anpassung, Integration, Schulung oder Adaption der SaaS Services in Anspruch nehmen, ist eine gesonderte Beauftragung und eine gesonderte Vergütung erforderlich.
4.5 Der durch den SaaS-Service generierte Output basiert auf Informationen Dritter, die außerhalb der Kontrolle von Cozero liegen. Cozero ist nicht verpflichtet, Informationen Dritter zu überprüfen und zu bewerten und ist daher nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Outputs verantwortlich, der auf Informationen Dritter basiert.
4.6 Cozero trifft finanziell und technisch angemessene Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung des unbefugten Zugriffs Dritter auf Kundendaten. Insbesondere führt Cozero Backups durch, installiert Firewalls nach dem Stand der Technik und aktualisiert regelmäßig Virenscanner auf den Cozero-Servern, um den unbefugten Zugriff auf Kundendaten und die Übertragung von Schadcode (Viren, Trojaner, Dialer etc.) zu verhindern.
4.7 Cozero entwickelt und verbessert die SaaS-Dienste kontinuierlich. Updates für das Kernprodukt werden dem Kunden stets kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei umfangreichen Aktualisierungen und Erweiterungen des Funktionsumfangs (z.B. Hinzufügen von Modulen) der SaaS-Dienste ist Cozero jedoch berechtigt, diese als neues Produkt oder Upgrade einzustufen und dem Kunden gegen eine zusätzliche Gebühr zur Verfügung zu stellen. Soweit Cozero solche Upgrades und Erweiterungen unentgeltlich zur Verfügung stellt, hat der Kunde keinen Rechtsanspruch auf deren Bereitstellung. Cozero wird den Kunden über die Einstellung der kostenlosen Dienste informieren.
4.8 Cozero behält sich Änderungen zur Anpassung der SaaS-Dienste an den Stand der Technik, Änderungen zu Optimierungszwecken (insbesondere zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit) sowie inhaltliche Änderungen vor, soweit diese zur Fehlerbeseitigung, zur Aktualisierung und Vervollständigung von Inhalten, zur technischen Optimierung von Programmen oder aus lizenzrechtlichen Gründen erforderlich sind. Führt eine solche Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Wertminderung der vertraglichen Leistungen, ist der Kunde berechtigt, entweder eine der Wertminderung entsprechende Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht kann innerhalb einer Frist von acht Wochen ab Eintritt der Änderung ausgeübt werden.
5. Benutzerkonto, Zugangsdaten
5.1 Cozero stellt dem Kunden die Zugangsdaten für die im Einzelvertrag vereinbarte Anzahl von berechtigten Nutzern zur Verfügung. Der Kunde weist die berechtigten Nutzern an, ein hinreichend sicheres Passwort zu wählen und ihre Zugangsdaten, einschließlich des Passworts, geheim zu halten und diese Informationen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Aus Sicherheitsgründen und um Missbrauch zu verhindern, empfiehlt Cozero den Kunden, ihre Passwörter in regelmäßigen Abständen zu ändern.
5.2 Die Weitergabe von Zugangsdaten und die anderweitige Genehmigung oder Ermöglichung der Nutzung von Benutzerkonten oder der SaaS-Dienste durch Dritte ist strengstens untersagt.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, Cozero unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis von einem Missbrauch von Zugangsdaten oder Passwörtern hat oder diesen vermutet. Bei Missbrauch oder Missbrauchsverdacht ist Cozero berechtigt, den Zugang zum SaaS-Service zu sperren, bis der Sachverhalt geklärt ist und der Missbrauch eingestellt wurde. Cozero behält sich ferner das Recht vor, die Zugangsdaten des Kunden aus Sicherheitsgründen zu ändern; in diesem Fall wird Cozero den Kunden unverzüglich informieren. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Ansprüche von Cozero, insbesondere von Schadensersatzansprüchen, bleibt hiervon unberührt.
6. Verfügbarkeit der SaaS-Dienste (Service-Level Agreement - SLA)
6.1 Während der Vertragslaufzeit stellt Cozero dem Kunden die SaaS-Dienste mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % (pro Kalenderjahr) zur Verfügung. Die Verfügbarkeit der SaaS-Dienste wird an dem Übergabepunkt gemessen, an dem das System mit dem Internet verbunden ist.
6.2 Die Verfügbarkeit wird nach der folgenden Formel berechnet: Verfügbarkeit = (Gesamtzeit - Gesamtausfallzeit) / (Gesamtzeit * 100 %)
6.3 Die folgenden Zeiten werden bei der Berechnung der Gesamtausfallzeit nicht berücksichtigt:
A. Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von geplanten Wartungsarbeiten am SaaS-Service.
B. Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund notwendiger außerplanmäßiger Wartungsarbeiten, die zur Behebung von Störungen erforderlich sind; Cozero wird den Kunden nach Möglichkeit durch einen Hinweis auf der Website darüber informieren.
C. Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf Internetstörungen oder andere Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle von Cozero liegen, insbesondere höhere Gewalt.
7. Supportleistungen
7.1 Cozero stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit Supportleistungen ohne zusätzliche Vergütung zur Verfügung. Die Supportleistungen stehen von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 18 Uhr (MEZ) zur Verfügung. Dies gilt nicht an Tagen, die in Berlin gesetzliche Feiertage sind sowie am 24. und 31. Dezember eines jeden Jahres. Anfragen, die außerhalb dieser Supportzeiten eingehen, gelten als am nächsten Werktag eingegangen. Während der Geschäftszeiten erfolgt die erste Beantwortung aller Supportanfragen innerhalb von maximal 24 Stunden. Alle Support-Anfragen werden so schnell wie möglich bearbeitet und nach dem folgenden Schweregrad der Störung priorisiert:
A. Erster Schweregrad: Kritischer Softwarefehler, der zu einem Totalausfall der SaaS-Dienste führt.
B. Zweiter Schweregrad: Die Nutzung der SaaS-Dienste ist erheblich eingeschränkt, da die wichtigsten Funktionen der SaaS-Dienste nicht verfügbar sind.
C. Dritter Schweregrad: Geringfügige Fehler, die nicht wesentliche Funktionen der SaaS-Dienste betreffen.
7.2 Die Supportleistungen umfassen keine Beratungsleistungen oder andere Zusatzleistungen, wie z.B. Anpassung, Integration und Schulung oder Anpassung der SaaS-Dienste.
8. Beratungsleistungen
8.1 Werden Beratungsleistungen in einem Einzelvertrag vereinbart, so gelten diese Nutzungsbedingungen. Der konkrete Umfang der Beratungsleistungen und die Vergütung werden in dem jeweiligen Einzelvertrag geregelt.
8.2 Cozero wird die Beratungsleistungen durch geeignete Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer erbringen. Ein Anspruch auf die Erbringung der Leistungen durch bestimmte Personen besteht nicht. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern von Cozero Weisungen zu erteilen.
8.3 Cozero bestimmt die Art der Leistungserbringung selbst, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde hat nur dann einen Anspruch auf eine bestimmte Form der Darstellung der Ergebnisse, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
8.4 Qualitätsanforderungen oder sonstige Leistungsanforderungen (z.B. IT-Sicherheitsanforderungen, Compliance-Anforderungen, Programmieranforderungen, Dokumentationsanforderungen) sind nur dann verbindlich, wenn sie bei Vertragsschluss ausdrücklich aufgenommen und von Cozero vorbehaltlos bestätigt wurden. Konkrete Dokumentationen, wie z.B. Software-Stücklisten oder Urheberrechtsvermerke (z.B. bei der Verwendung von Free- und Open-Source-Software) werden von Cozero nur dann zur Verfügung gestellt, wenn Cozero hierzu gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist.
8.5 Soweit im Einzelvertrag nicht anderes vereinbart ist, erwirbt der Kunde mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Recht, die Arbeitsergebnisse oder Liefergegenstände (z.B. Schnittstellen, Software, Konzepte, Präsentationen) ausschließlich im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks zu nutzen. Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten oder an Dritte weiterzugeben. Soweit es sich bei den Arbeitsergebnissen oder Liefergegenständen um Software handelt, erhält der Kunde diese nur im Objektcode. Die Überlassung des Quellcodes bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers nach §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt. Unabhängig vom Umfang der Rechteübertragung auf den Kunden ist es Cozero in jedem Fall gestattet, Ideen, Konzepte, erworbenes Know-how etc. für Weiterentwicklungen und Dienstleistungen, auch für andere Kunden, zu nutzen.
8.6 Ein Zeitplan sowie Meilensteine in einem Projekt dienen lediglich der Orientierung im Projektablauf. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Termine vereinbart werden; diese Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8.7 Änderungen in der Erbringung von Beratungsleistungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von Cozero schriftlich angenommen werden. Soweit sich ein Änderungsverlangen insbesondere auf die vertraglich vereinbarte Vergütung oder auf Termine auswirkt, können wir eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung oder die Verschiebung von Terminen, verlangen.
9. Pflichten des Kunden
9.1 Der Kunde wird die Durchführung des Vertrages durch aktive und angemessene Mitarbeit unterstützen. Insbesondere obliegt es dem Kunden, in seiner Betriebssphäre unentgeltlich alle Voraussetzungen zu schaffen, die für eine ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere die im Einzelvertrag festgelegten Bedingungen sowie die in dieser Ziffer 9 genannten.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet:
A. die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den SaaS-Diensten in seiner Sphäre zu schaffen und aufrechtzuerhalten, insbesondere im Hinblick auf die verwendete Hardware und Betriebssystemsoftware, die Anbindung an das Internet und die Aktualität seiner Browsersoftware;
B. während der gesamten Vertragslaufzeit die notwendigen Vorkehrungen zur Sicherung seiner Systeme zu treffen, insbesondere die Standard-Sicherheitseinstellungen des Browsers zu verwenden und aktuelle Schutzmechanismen zum Schutz vor Schadsoftware einzusetzen;
C. dafür zu sorgen, dass die in seinem Benutzerkonto gespeicherten Daten stets auf dem neuesten Stand sind. Im Falle von Änderungen oder Ungenauigkeiten der gespeicherten Daten muss der Kunde diese Informationen unverzüglich und unaufgefordert aktualisieren oder korrigieren.
9.3 Der Kunde erkennt an, dass die SaaS-Dienste nicht als Datenspeichersystem für die vom Kunden hochgeladenen Kundendaten gedacht sind. Daher darf der Kunde den SaaS-Service nicht als primären Speicher für Kundendaten verwenden und muss die Quell- und/oder Originaldaten immer außerhalb des SaaS-Service speichern. Cozero wird jedoch alle vom SaaS-Service generierten Kundendaten (wie z. B. Emissionsberichte) sichern und schützen.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, Cozero über Leistungsstörungen (Leistungsmängel, mangelnde Verfügbarkeit) unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform zu informieren und Cozero bei der Beseitigung der Leistungsstörung nach Kräften zu unterstützen.9.5 Jeder Output der SaaS-Dienste unterliegt der weiteren Bewertung durch den Kunden. Der Kunde ist insbesondere für die Beurteilung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Outputs für den vorgesehenen Verwendungszweck verantwortlich.
10. Verbotene Verwendung
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von Cozero zur Verfügung gestellten SaaS-Dienste nur im vertraglich vereinbarten Umfang und für den vertraglich vorgesehenen Zweck sowie im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und alle Handlungen zu unterlassen, die den Betrieb der SaaS-Dienste gefährden oder stören könnten.
10.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
A. die SaaS-Dienste nicht zu nutzen, um pornografische, gewaltverherrlichende, diskriminierende, gesetzlich verbotene, jugendgefährdende, sittenwidrige oder gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit verstoßende Inhalte zu erstellen, zu speichern oder zu versenden;
B. bei der Nutzung der SaaS-Dienste keine Urheberrechte (z.B. für Fotos, Grafiken), Markenrechte (z.B. Logos) und sonstige Eigentumsrechte oder andere gesetzlich geschützte Güter von Cozero oder Dritten (z.B. Persönlichkeitsrechte) zu verletzen;
C. die SaaS-Dienste nicht zum Versenden unerwünschter Nachrichten zu verwenden, die als Spam angesehen werden könnten;
D. auf die SaaS-Dienste ausschließlich über die von Cozero bereitgestellten Schnittstellen zuzugreifen;
E. sicherzustellen, dass seine Informationen und Daten, die über die SaaS-Dienste übertragen werden, nicht mit Viren, Würmern oder Trojanern infiziert sind;
F. keine Vorrichtungen, Produkte oder andere Mittel zu verwenden, die dazu dienen, die von Cozero zur Verhinderung einer unbefugten Nutzung eingesetzten technischen Maßnahmen zu umgehen oder zu überwinden;
G. keine Web-Crawler, Robots, Spiders, Site-Such-/Retrieval-Anwendungen oder andere automatisierte Mittel oder vergleichbare Technologien zu verwenden, um auf die SaaS-Dienste zuzugreifen oder Inhalte abzurufen oder auszuwerten.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, die berechtigten Nutzer über die vorstehenden Bestimmungen zu informieren und für deren Einhaltung zu sorgen.
11. Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte, Nennung von Referenzen
11.1 Die SaaS-Dienste, einschließlich des Homepage-Layouts, der verwendeten Grafiken und Bilder, der Inhalte insgesamt sowie einzelner Inhalte einschließlich der Systempräsentationstexte, sowie der den SaaS-Diensten zugrundeliegende Softwarecode und alle Arbeitsergebnisse der Zusatzdienste von Cozero können ganz oder teilweise urheberrechtlich oder durch andere Schutzrechte geschützt sein. Alle Rechte liegen ausschließlich bei Cozero oder den Lizenzgebern von Cozero.
11.2 Insbesondere ist es dem Kunden untersagt:die SaaS-Dienste zu reproduzieren, zu modifizieren, anzupassen, zu übersetzen, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder abzuleiten, ein Reverse Engineering durchzuführen oder anderweitig zu versuchen, den den SaaS-Diensten zugrunde liegenden Quellcode abzuleiten.die SaaS-Dienste zu nutzen, auszuwerten oder darzustellen, um eine Netzwerkumgebung, ein Programm, eine Infrastruktur oder Teile davon mit vergleichbaren Eigenschaften wie die SaaS-Dienste zu konstruieren, zu verändern oder anderweitig zu erstellen.Unberührt bleiben die zwingenden gesetzlichen Regelungen zur zulässigen Nutzung gemäß 69d Abs. 2 und 3 und § 69e des Urheberrechtsgesetzes.
11.3 Nach Maßgabe des Einzelvertrags und der nachfolgenden Bestimmungen erhält der Kunde das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und auf die Dauer des Einzelvertrags beschränkte Recht, auf die SaaS-Dienste zuzugreifen und Arbeitsergebnisse der Zusatzdienste zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist auf die im Einzelvertrag festgelegte Anzahl von berechtigten Nutzern beschränkt. Cozero ist berechtigt, technische Maßnahmen zu ergreifen, um eine Nutzung über den zulässigen Umfang hinaus zu verhindern, insbesondere Zugangssperren zu installieren.
11.4 Alle Rechte an den Emissionsdaten stehen dem Kunden zu. Der Kunde räumt Cozero jedoch das unwiderrufliche und kostenlose Recht ein, Emissionsdaten in anonymisierter Form zu sammeln, soweit dies gesetzlich zulässig ist, und diese zur Erstellung von statistischen Berichten und Präsentationen, zur Bereitstellung und Verbesserung der SaaS-Dienste und zur Bereitstellung erweiterter Funktionen zu verwenden. Der Kunde hat keinerlei Rechte an den aggregierten Daten und Ergebnissen, aus denen kein Bezug zum Kunden hergestellt werden kann.
11.5 Cozero ist berechtigt, den Kunden in die Referenzliste von Cozero aufzunehmen und den Kunden in geeigneter Weise als Referenz auf der Website und in gedruckten und digitalen Marketing- und Werbematerialien zu nennen. Zu diesem Zweck räumt der Kunde Cozero unentgeltlich ein nicht ausschließliches, weltweites, nicht übertragbares Recht ein, den Firmennamen und das Logo des Kunden zu verwenden. Ist die Nutzung des Firmennamens und/oder des Logos an besondere Voraussetzungen geknüpft, so teilt der Kunde diese Cozero unaufgefordert mit. Der Kunde ist berechtigt, das eingeräumte Nutzungsrecht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch eine entsprechende Mitteilung in Textform zu widerrufen.
12. Entlohnung und Zahlung, Zahlungsbedingungen
12.1 Die vom Kunden für die vertraglichen Leistungen geschuldete Vergütung wird im Einzelvertrag festgelegt.
12.2 Die Vergütung für die vertraglichen Leistungen ist im Voraus für den im Einzelvertrag festgelegten Leistungs- bzw. Abrechnungszeitraum und die nachfolgenden Verlängerungszeiträume zu zahlen.
12.3 Sofern im Einzelvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind die von Cozero ausgestellten Rechnungen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt durch den Kunden in voller Höhe zur Zahlung fällig. Cozero ist berechtigt, dem Kunden die Rechnungen per E-Mail zuzusenden oder sie dem kunden online zur Verfügung zu stellen.
12.4 Eine Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegen Forderungen von Cozero ist nur möglich, soweit die Forderungen des Kunden auf einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung beruhen oder von Cozero nicht bestritten werden.
12.5 Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich - soweit sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise bezeichnet sind - zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist der Kunde für alle anderen Steuern und Abgaben verantwortlich, die auf den Verkauf und die Nutzung der SaaS-Dienste und Zusatzdienste anfallen. Der Kunde zahlt Cozero für die SaaS-Dienste und Zusatzdienste ohne Abzug solcher Steuern und Abgaben. Wenn Cozero verpflichtet ist, solche Steuern und Abgaben zu erheben oder zu zahlen, stellt Cozero dem Kunden diese Steuern und Abgaben in Rechnung, es sei denn, der Kunde legt Cozero eine gültige Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vor, aus der hervorgeht, dass keine Steuern erhoben werden müssen. Der Kunde ist auch für alle Bankgebühren verantwortlich, die für den Zahlungsvorgang anfallen.
Einschränkung/Sperrung des Benutzerkontos
13.1 Cozero behält sich das Recht vor, die Nutzung der SaaS-Dienste durch den Kunden vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken oder den Zugang des Kunden zu den SaaS-Diensten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn:
A. konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde einem unbefugten Dritten die Nutzung des Nutzerkontos oder der Zugangsdaten gestattet oder sonst vorsätzlich ermöglicht hat;
B. es liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass eine der in den Ziffern 10.1 und 10.2 genannten Verpflichtungen verletzt wurde;
C. konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche, unbefugte oder betrügerische Nutzung des Nutzerkontos vorliegen oder eine solche Nutzung aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu befürchten ist;
D. der Kunde die geschuldete Vergütung trotz Mahnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit zahlt;
E. der Kunde trotz einer Abmahnung wiederholt gegen andere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verstößt;
F. andere Umstände vorliegen, die Cozero berechtigen, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.13.2 Cozero wird bei der Auswahl der Maßnahmen nach Ziffer 13.1 die eigenen betrieblichen Erfordernisse und Haftungsrisiken sowie die berechtigten Interessen etwaiger Anspruchsteller und des Kunden (z.B. Verschulden, Gewicht der Pflichtverletzung, Risiken, Erklärung des Kunden) angemessen berücksichtigen.
13.3 Cozero informiert den Kunden unverzüglich über jede vorübergehende oder dauerhafte Einschränkung oder Sperrung seines Benutzerkontos unter Angabe der Gründe.
14. Garantien und Rechte Dritter
14.1 Cozero wird die SaaS-Dienste frei von Mängeln halten, die ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen oder bestimmungsgemäßen Gebrauch mehr als nur unerheblich beeinträchtigen. Der Kunde hat Cozero unverzüglich über Art und Auftreten von Sachmängeln der SaaS-Dienste zu informieren.
14.2 Cozero gewährleistet, dass durch die vertragliche Nutzung der SaaS-Dienste keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde wird Cozero unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter informieren, die diese aufgrund der vertraglichen Nutzung der SaaS-Dienste gegen ihn geltend machen. Cozero ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren oder beizulegen.
14.3 Werden durch die SaaS-Dienste Rechte Dritter verletzt, wird Cozero nach eigener Wahl und auf eigene Kosten (a) dem Kunden ein entsprechendes Nutzungsrecht verschaffen oder (b) die SaaS-Dienste so umgestalten, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden. Ist Cozero nicht in der Lage, Abhilfe zu schaffen, hat Cozero das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Cozero wird bei der Wahl der Abhilfemaßnahmen die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.
14.4 Für solche Mängel, die auf einer nicht vertragsgemäßen oder unsachgemäßen Nutzung der SaaS Services durch den Kunden beruhen, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
14.5 Gewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten.
14.6 Cozero haftet verschuldensunabhängig nicht für anfängliche Mängel; § 536a Abs. Alt. 1 Alt. 1 BGB findet keine Anwendung. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen dieser AGB.
15. Beschränkung der Haftung
15.1 Cozero haftet unbeschränkt für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Cozero, seinen Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Cozero nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der Verletzung einer solchen wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Cozero auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, den Cozero bei Abschluss des Vertrags aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände vorhersehen konnte. Für den einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, mindestens jedoch auf 10.000 Euro begrenzt.
15.2 Cozero haftet für den Verlust von Daten nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes nur, wenn und soweit ein solcher Verlust vom Kunden nicht durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen hätte vermieden werden können.
15.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen sowie alle sonstigen in diesen Nutzungsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet Cozero auch für leichte Fahrlässigkeit unbeschränkt. Unberührt bleibt auch die Haftung von Cozero nach dem Produkthaftungsgesetz.
16. Höhere Gewalt
16.1 Wenn Cozero durch höhere Gewalt ganz oder teilweise an der Erfüllung der vertraglichen Leistungen gehindert wird, ist Cozero für den Zeitraum und in dem Umfang, in dem die höhere Gewalt die Erfüllung verhindert, von diesen Verpflichtungen befreit.
16.2 Sobald Cozero von einer Situation höherer Gewalt Kenntnis erlangt, die Cozero ganz oder teilweise daran hindert, die vertraglichen Leistungen zu erbringen, ist Cozero verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen und dem kunden, soweit zumutbar, innerhalb von 10 Arbeitstagen eine Schätzung des Umfangs und der voraussichtlichen Dauer der Leistungsunfähigkeit zu übermitteln. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so ist Cozero erst ab dem Zeitpunkt der Mitteilung von seiner Leistungspflicht befreit.
16.3 Wenn Cozero sich auf höhere Gewalt beruft, wird Cozero alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um das Ausmaß der durch die höhere Gewalt verursachten Folgen für die vertraglichen Leistungen zu minimieren. Cozero wird den Kunden regelmäßig in angemessener Weise über den aktuellen Stand sowie den Umfang und die voraussichtliche Dauer des Leistungshindernisses informieren.
16.4 Der Kunde ist von seiner Zahlungsverpflichtung befreit, soweit und solange Cozero aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung der vertraglichen Leistungen gehindert ist. Cozero erstattet dem Kunden alle bereits gezahlten Beträge zurück.
16.5 Sobald bekannt wird, dass die vertraglichen Leistungen aufgrund höherer Gewalt für mehr als 3 Monate nicht oder nicht vollständig erbracht werden können, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Vertraulichkeit
17.1 In Bezug auf die vertraulichen Informationen der anderen Partei ist jede Partei verpflichtet:
A. diese Informationen streng vertraulich behandeln und sie nur im Zusammenhang mit den vertraglichen Zwecken verwenden;
B. geeignete Vertraulichkeitsmaßnahmen ergreifen, um diese Informationen vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Dazu gehören auch technische Sicherheitsmaßnahmen, die dem Stand der Technik Rechnung tragen (Art. 32 DSGVO);
C. diese Informationen nur denjenigen Mitarbeitern und Organen sowie Unterauftragnehmern offenbaren oder weitergeben, die diese Informationen für die Ausführung des Vertrags kennen müssen und die einer Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen, die mindestens das gleiche Schutzniveau wie diese Vereinbarung gewährleistet;
D. diese Informationen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, es handelt sich bei dem Dritten um einen Berater oder potenziellen Investor der empfangenden Partei, der einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt, die mindestens das gleiche Schutzniveau wie diese Vereinbarung gewährleistet, oder der bereits beruflich zur Geheimhaltung verpflichtet ist.
17.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für vertrauliche Informationen, bei denen nachgewiesen werden kann, dass sie:vor der Mitteilung oder Übermittlung der Öffentlichkeit bekannt oder allgemein zugänglich waren oder zu einem späteren Zeitpunkt der Öffentlichkeit bekannt oder allgemein zugänglich werden, sofern keine Geheimhaltungspflicht verletzt wird;der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt gewesen sein, sofern keine Verletzung einer Geheimhaltungspflicht vorliegt;von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt worden sind, ohne die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu verwenden oder auf sie Bezug zu nehmen;der empfangenden Partei von einem befugten Dritten ausgehändigt oder zur Verfügung gestellt wurden, sofern keine Verletzung einer Geheimhaltungspflicht vorliegt; oderaufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder einer Entscheidung eines Gerichts und/oder einer Behörde offengelegt werden müssen.
17.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bleiben für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Vertrags in Kraft.
18. Datenschutz
18.1 Cozero verarbeitet personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit den dokumentierten Anweisungen des Kunden und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke gemäß Art. 28(3) DSGVO und in Übereinstimmung mit dem als Anlage AVV beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Auftragsverarbeitungsvertrag wird auch ohne gesonderte Unterschrift zum Vertragsbestandteil. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Auftragsverarbeitungsvertrag ist der Auftragsverarbeitungsvertrag maßgebend.
18.2 Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4(7) DSGVO für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie für die Wahrung der Rechte seiner Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten verantwortlich.
19. Feedback
19.1 Der Kunde kann Cozero jederzeit Feedback zu den Produkten und Dienstleistungen von Cozero übermitteln. Es besteht keine Verpflichtung zur Übermittlung von Feedback.
19.2 Der Kunde gewährt Cozero eine nicht-exklusive, unbefristete, unwiderrufliche, weltweite, übertragbare, gebührenfreie Lizenz, mit dem Recht, Unterlizenzen über mehrere Stufen unter den jeweiligen geistigen Eigentumsrechten des Kunden zu erteilen, um das Feedback zu nutzen, zu veröffentlichen und offenzulegen und um es auf jede von Cozero gewählte Art und Weise und über jedes beliebige Medium zu präsentieren, vorzuführen, zu kopieren, herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zu verkaufen und anderweitig verfügbar zu machen. Cozero kann das Feedback ohne jegliche Einschränkung oder Verpflichtung zur Zahlung einer Vergütung an den Kunden für jeden beliebigen Zweck verwenden.
20. Vertragslaufzeit, Folgen der Kündigung
20.1 Der Beginn des Vertrages, seine Dauer und etwaige ordentliche Kündigungsrechte werden im Einzelvertrag geregelt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
20.2 Enthält der Einzelvertrag keine Bestimmungen über Kündigungsrechte, kann der Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.
20.3 Cozero wird den Zugang des Kunden zum SaaS-Dienst unverzüglich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sperren und nach Wahl des Kunden alle Kundendaten und sonstigen Inhalte dauerhaft löschen oder zurückgeben und etwaige Kopien spätestens einen Monat nach Beendigung des Vertrages löschen. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben hiervon unberührt, ebenso wie das Recht von Cozero, Emissionsdaten in anonymisierter Form zu nutzen. Nach der Löschung kann der Inhalt nicht wiederhergestellt werden. Es obliegt dem Kunden, dafür Sorge zu tragen, dass er vor Beendigung des Vertragsverhältnisses alle von ihm benötigten Daten, insbesondere die Kundendaten, gesichert oder kopiert hat. Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird Cozero den Kunden dabei gegen eine angemessene Vergütung unterstützen und dem Kunden die Daten auf einem üblichen Datenträger oder im Wege der Datenfernübertragung zur Verfügung stellen. Der Kunde hat sein Verlangen spätestens zum Zeitpunkt der Kündigung oder im Falle der Kündigung durch Cozero unverzüglich nach Zugang der Kündigung zu erklären.
21. Übertragung von Rechten und Pflichten
21.1 Keine der Parteien darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne Zustimmung der anderen Partei auf einen Dritten übertragen.
21.2 Cozero ist berechtigt, den Vertrag als Ganzes auf ein mit Cozero verbundenes Unternehmen im Sinne von § 15 AktG sowie auf einen sonstigen Dritten zu übertragen, sofern dieser sonstige Dritte den gesamten Betrieb von Cozero oder einen wesentlichen Teil davon erwirbt. Cozero wird den Kunden mindestens vier Wochen im Voraus in Textform über eine geplante Übertragung informieren. Im Falle einer solchen Übertragungsmitteilung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geplanten Übertragung zu. Auf dieses Recht wird Cozero den Kunden in der Übertragungsmitteilung gesondert hinweisen. Die Kündigung muss innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Kunde die Übertragungsmitteilung erhalten hat, in Textform bei Cozero eingegangen sein.
22. Beta-Versionen
22.1 Cozero kann dem Kunden Beta-Versionen kostenlos zur Verfügung stellen. Diese Beta-Versionen befinden sich in der Entwicklung und sind keine endgültigen Versionen, so dass es bei ihrer Verwendung zu Problemen oder Fehlern kommen kann. Die Nutzung der Betaversion ist rein freiwillig. Bei der Nutzung von Betaversionen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese Fehler enthalten können, nicht voll funktionsfähig sind und einer ständigen Weiterentwicklung unterliegen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung von Beta-Versionen. Cozero erbringt keine Supportleistungen für Beta-Versionen.
22.2 Cozero übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die Beta-Version. Der Kunde nutzt Beta-Versionen auf eigenes Risiko. Insbesondere gelten die Verpflichtungen in diesen Bedingungen in Bezug auf (a) die Verfügbarkeit der SaaS-Dienste, (b) die Supportleistungen und die Garantien nicht für Beta-Versionen.
22.3 Die Verfügbarkeit der Beta-Version kann jederzeit und ohne vorherige Ankündigung eingeschränkt oder beendet werden.
23. Salvatorische Klausel
Sollte sich eine Bestimmung des Vertrages als ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar erweisen, so berührt dies nicht die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
24.1 Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.
24.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag sind die Gerichte in Berlin ausschließlich zuständig.
25. Sprachen
Diese Nutzungsbedingungen (einschließlich des AVV) sind in verschiedenen Sprachen als Übersetzungsversionen abgefasst, aber nur die englische Version ist verbindlich. Im Falle einer Abweichung zwischen den Übersetzungsversionen und der englischen Version ist die englische Version immer maßgebend.
Den Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) finden Sie unter https://cozero.io/de/dpa